Die Ursprünge des Begriffs „Spielmann“ und des „Pfeiferrechts“ lassen sich bis ins 8. Jahrhundert zurückverfolgen. Bereits im 13. Jahrhundert wurden Flöte und Trommel gemeinsam gespielt, was als „Spyl“ bezeichnet wurde. Das Pfeiferrecht, ein mittelalterliches Recht, das auf dem Lehnswesen beruhte, stellte das „fahrende Volk“ unter den Schutz des jeweiligen Landes- oder Lehnsherren.
Um die diskriminierenden Zustände zu beenden, nahm Kaiser Karl IV. im Jahr 1355 die Fahrenden, einschließlich der Spielleute wie Pfeifer, Trommelschläger und Geiger, unter seinen Schutz. Er verlieh ihnen ein eigenes Wappen und ernannte Johann den Fiedler zum „Rex omnium histrionum“ – dem König aller Spielleute. Johann der Fiedler, ein begabter Musiker und Spielleuteführer im 14. Jahrhundert, zeichnete sich durch seine Fähigkeiten als Flötist und Trommelschläger aus und wurde zu einem herausragenden Mitglied der Spielleute-Gemeinschaft.
Kaiser Karl IV. erkannte die Bedeutung der Spielleute für die Gesellschaft und das Militär. Um ihre Rolle zu stärken und ihren Schutz zu gewährleisten, ernannte er Johann den Fiedler zum König aller Spielleute. Diese Ehrenbezeichnung verlieh Johann nicht nur Prestige, sondern auch eine besondere Verantwortung für die Belange der Spielleute. Das eigene Wappen, das Johann erhielt, war ein Zeichen seiner königlichen Stellung und symbolisierte seine Rolle als Anführer und Schutzpatron der Spielleute. Johann der Fiedler wurde zu einer wichtigen Figur in der Geschichte der Spielleute, und seine Ernennung zum König aller Spielleute unterstreicht die Anerkennung und Wertschätzung, die Spielleute im Mittelalter genossen.
In Würdigung unserer Herkunft und des königlichen Erbes haben wir eine besondere Auszeichnung für besonders Verdiente ins Leben gerufen: den Johann.